Im Grunde fahrt ihr also immer gut, wenn euer Gerätehaus nicht größer als 10 m² ist, denn je schwammiger die Formulierungen in den Bauvorschriften der Länder sind, desto eher sind wir geneigt, noch einmal die entsprechenden Stellen unserer Gemeinde zu konsultieren. Sicher ist sicher. Dies solltet eben auch deshalb tun, weil die tatsächlich erlaubten Maße in den einzelnen Ortschaften doch teils stark von den Landesbauordnungen abweichen.
Außerdem müsst ihr euch fragen ob 10 m² wirklich notwendig sind. Auf knapp 5 m² lässt sich schon einiges an Geräten, Werk- und Spielzeug verstauen, gerade wenn man auch die Vertikale in dem Gartenhaus nutzen kann. Und vergesst niemals den Faktor Nachbar. 15 Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind nicht 14,99 m. Und ein Betonfundament lässt sich nicht so einfach wieder versetzen. Doch wer die Regeln befolgt, hat am Ende nichts zu befürchten.