Grundsätzlich sind die österreichischen Kleingärten in Vereinen
organisiert. Bundesweit gibt es derzeit fünf Landesverbände (W, NÖ, OÖ, SBG, STMK, KTN) mit ca. 400 Vereinen und mehr als 40.200 Mitgliedern und ihre Familien. Wie im föderalistisch geprägten Österreich üblich, liegen die gesetzlichen Grundlagen bei den Bundesländern. Das
Wiener Kleingartengesetz zum Beispiel ist auf Flächen mit der Widmung "Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet" und "Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen" sowie auf vorübergehend kleingärtnerisch genutzte Flächen anzuwenden. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt die Bauordnung für Wien (siehe § 1 (1) WKlG)
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